Informationen zum Fach Sport am Gymnasium Ulricianum Aurich
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Sport im Abitur
Inhaltliche Gestaltung des Schwerpunktes Sport (S)
Im Zuge der Wahl des Sportlichen Schwerpunktes ist die Teilnahme an einem Sportkurs auf erhöhtem Niveau verpflichtend.
Dieser Kurs wird fünfstündig unterrichtet und beinhaltet sowohl sportpraktische als auch sporttheoretische Bestandteile. Dabei steht neben der reinen Sporttheorie und den reinen sportpraktischen Inhalten besonders eine enge Sport-Praxis-Verzahnung im Vordergrund, bei der theoretische Aspekte an ausgewählten Bewegungen bzw. Spielsituationen untersucht und umgesetzt werden sollen. Die Note in der Kursstufe und in der Abiturprüfung setzt sich zu 50% aus der Theorie und zu 50% aus der Sportpraxis zusammen.
Sporttheorie
Verbindlich vorgegeben für das schriftliche Abitur sind sieben Rahmenthemen mit jeweils einem Pflichtmodul sowie zwei Vertiefungen bzw. Ergänzungen aus dem Bereich der Wahlpflichtmodule.
Dazu wählt die Lehrkraft auf der Grundlage des schuleigenen Curriculums mindestens fünf weitere Wahlpflichtmodule aus. Die verbindlich vorgegebenen sowie die frei gewählten Wahlpflichtmodule müssen aus allen Rahmenthemen gewählt worden sein.
Die sporttheoretischen Inhalte werden im Theorieunterricht erarbeitet und dort sowie in Klausuren abgeprüft.
Bitte Anlage 1 beachten
Sportpraxis
Verbindlich vorgegeben sind zwei Sportarten aus dem Erfahrungs- und Lernfeld A sowie drei Sportarten aus dem Erfahrungs- und Lernfeld B, wobei ein Zielschuss- und ein Rückschlagspiel enthalten sein müssen.
Dazu wählt die Lehrkraft auf der Grundlage des schuleigenen Curriculums zwei weitere Sportarten aus.
Die Wahl der einzelnen Sportarten wird auf der Grundlage eines Gespräches mit den Schülerinnen und Schülern des Kurses erfolgen, da nur in den sieben gewählten Sportarten die Abiturprüfung abgelegt werden kann. Falls jedoch eine Schülerin bzw. ein Schüler einen weiteren Sportkurs ein halbes Jahr belegt hat, kann sie/er auch in dieser Sportart im Abitur geprüft werden.

Die Abiturprüfung besteht aus einer Klausur mit 240-minütiger Bearbeitungszeit sowie einer dreiteiligen sportpraktischen Prüfung.
Die sportpraktische Prüfung unterteilt sich in zwei rein sportpraktische Teilprüfungen, die beide Erfahrungs- und Lernfelder (A und B) berücksichtigen müssen. Die dritte Teilprüfung dient der Überprüfung von Bewegungshandeln und dessen Reflexion unter Einbeziehung jeweils relevanter sporttheoretischer Grundlagen und Zusammenhänge (Theorie-Praxis-Bezug).
Die geforderten Leistungen in den jeweiligen Sportarten findet man in den Ergänzenden Bestimmungen für die Abiturprüfung im Lande Niedersachsen – Sport (http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/epa_eb_sport_neu02_09.pdf).
Anlage 1: Inhalte der Sporttheorie
Zur differenzierteren Betrachtung der theoretischen Inhalte siehe auch:
http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_sport_go_i_03-11.pdf (dort S.45-64)